Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für Käufe in unserem Showroom und Bestellungen auf Basis individueller Beratungen der funktion gerhard wolf GmbH
1. Allgemeines, Regelungsbereich der Bedingungen
Unsere nachfolgenden allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich und für alleVerträge sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, soweit von unsnicht schriftlich etwas anderes anerkannt worden ist. Geschäftsbedingungen,Gegenbestätigungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit wirihnen schriftlich ausdrücklich zustimmen. Aus der Lieferung und Leistung durch uns,auch bei Kenntnis entgegenstehender Bestellbedingungen, kann keine Zustimmunghergeleitet werden. Bei ständiger Geschäftsverbindung mit Kaufleuten gelten dieseVertragsbedingungen auch ohne ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung in denVertrag für Folgegeschäfte. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sowieetwaige Zusagen und Zusicherungen oder Erklärungen unseres Personals bedürfenunserer schriftlichen Bestätigung. Zusatzarbeiten und besondere, über denLieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden zu angemessenen Preisen in Rechnunggestellt und sind bei Abnahme in bar zu bezahlen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftlicheAuftragsbestätigung zustande. Abbildungen und Beschreibungen in unserenUnterlagen (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen etc.) sowie vorgelegte Muster sind für die Ausführung nicht verbindlich bzw. nur annähernd maßgeblich.Konstruktionsänderungen sowie Abweichungen in Design, Ausprägung und Farbebleiben vorbehalten. Aufträge und Bestellungen einschließlich Änderungen undErgänzungen werden erst durch unsere Annahme rechtsverbindlich. Auf eineinseitiges Angebot des Bestellers behält sich der Verwender bis zu drei Wochen abTag der Absendung (Poststempel) für die Annahme oder Ablehnung vor. Dies giltauch bei Schweigen des das Angebot entgegennehmenden Mitarbeiters desVerwenders. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Bestellers oderseines Erfüllungsgehilfen, die nicht im bisherigen Auftragsumfang enthalten sind,sowie nachträgliche Ergänzungen, die sich während der Ausführung des Auftrages alserforderlich herausstellen, werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet. Ausoffensichtlichen Rechen- und Schreibfehlern oder sonstigen Irrtümern sowieetwaigen geringfügigen Abweichungen gegenüber den Produktunterlagen(Prospekte, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen etc.), die die Funktionsfähigkeit nichtbeeinträchtigen, können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden (vgl. auchZiffer9).
3. Unterlagen und Zeichnungen
Sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages gefertigtenUnterlagen (Entwürfe, Zeichnungen, Angebote usw.) sowie sonstige Hilfsmittelbleiben, einschließlich des uns vorbehaltenen Urheberrechts, unser Eigentum. DieseUnterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Drittenzugänglich gemacht werden. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen dievorstehende Vereinbarung hat der Besteller eine Entschädigung in Höhe von 5 % derNettoauftragssumme zu entrichten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens behalten wir uns vor.
4. Gefahrübergang / Abnahme
Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Bei Versand der Ware geht die Gefahrmit Übergabe an den Frachtführer, spätestens mit Übergabe der Ware an denBesteller oder seinen Erfüllungsgehilfen über. Wird die Aufstellung und Montage derWare beim Besteller geschuldet (Bringschuld), geht die Gefahr des zufälligenUntergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe auf den Bestellerüber. Verweigert der Besteller zum von uns vorher angezeigten Termin die Annahmeder Ware, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, Lagerkostenan den Besteller zu berechnen. Wird die bestellte Ware versandt, hat der Bestellerunverzüglich nach Erhalt der Ware die Abnahme zu erklären, es sei denn, die Ware istmit wesentlichen Mängeln behaftet und die Mängel wurden entsprechend Ziffer 7dieser Bedingung rechtzeitig angezeigt. Wird die bestellte Ware von uns montiert, soentsteht die Verpflichtung zur Abnahme mit der Anzeige der Beendigung derMontage. Wird die Abnahme nicht binnen 12 Werktagen nach Anzeige derFertigstellung erklärt oder verweigert, so gilt die Ware als abgenommen, wenn derBesteller auf die Folgen der Fristversäumung in der Mitteilung über die Fertigstellunghingewiesen wurde. Wird die Ware durch den Besteller oder Dritte ohneausdrückliche Abnahme in Gebrauch genommen, ohne daß Mängel gerügt werden,gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt.
5. Lieferfrist
Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüchewegen Nichteinhaltung einer vereinbarten oder bestätigten Lieferfrist sindausgeschlossen, es sei denn, uns wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatznachgewiesen, die uns zuzurechnen sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Gefahr am letzten Tag der Frist auf den Besteller übergegangen ist. Wir sind zuTeillieferungen zusammengehörender Teile berechtigt. Jede Teillieferung kanngesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen oderandere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferantenbefreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkung sowie für eineangemessene Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Leistung. Schadenersatzansprüchedurch den Besteller wegen Nichterfüllung oder Fristverletzung sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen den Schadenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir können vom Vertragzurücktreten, falls die vereinbarte Lieferung unmöglich wird, weil unser Vorlieferantseinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug desLieferanten zu vertreten. Wird eine eventuell gesondert vereinbarte Lieferfrist ummehr als vier Wochen überschritten, so ist der Besteller nach Setzung einerangemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristbeträgt bei auf Lager liegenden Waren mindestens zwei Wochen, in anderen Fällenmindestens vier Wochen. Ist der Besteller Kaufmann, so ist die Höhe eines hieraufberuhenden Verzugsschadens auf 5 % des Nettoauftragswertes beschränkt.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Montage, Verpackung und Transportkosten werden gesondert berechnet, soweitnichts anderes vereinbart worden ist. Die Montage der Ware erfolgt nach den jeweilsgültigen Montageverrechnungssätzen. Die Versicherung der Ware gegen Verlust undBeschädigung auf dem Transport zum Besteller erfolgt nur auf ausdrücklichenWunsch und auf Kosten des Bestellers. Bei Preisveränderungen durch uns oder unsere Lieferanten in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung gilt der am Liefertaggültige Preis, falls die Lieferfrist die Dauer von 4 Monaten übersteigt.
7. Zahlungsbedingungen / Rücktritt
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum kosten- und spesenfreiauf unser Konto zu erfolgen. Skonto bei früherer Zahlung kann nur bei ausdrücklicherVereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung gezogen werden. Schecks undWechsel werden nur zahlungshalber vorbehaltlich der Einlösung angenommen.Gegen unsere Forderung darf der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zahlungen tilgen immer die ältesteRechnung. Abweichend von § 284 Abs. 3 BGB kommt der Besteller bereits mit Zugangeiner Mahnung nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages in Verzug, spätestens jedochdurch Zeitablauf zu dem in § 284 Abs. 3 BGB bestimmten Zeitpunkt. Bei verspäteterZahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Die Geltendmachungder gesetzlichen Fälligkeitszinsen gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt. DenNachweis eines höheren Schadens behalten wir uns für den Fall des Verzuges vor.Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein geringerer Verzugsschadenentstanden ist. Kommt der Besteller mit der Zahlung länger als eine Woche in Verzugoder treten objektiv begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit auf, können wirsofortige Barzahlung aller offenen Forderungen sowie Sicherheit vor Leistungverlangen. Ferner sind wir berechtigt, für zunächst zwei Wochen die Lieferung zuverweigern. Nach Ablauf dieser Frist können wir die Lieferung verweigern, wenn wirdem Besteller unter Hinweis auf die Folgen der Verweigerung einer Erfüllung desVertrages eine angemessenen Nachfrist zur Beseitigung des Lieferhindernissesgesetzt haben. Wird das Lieferhindernis trotz Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht beseitigt, sind wir berechtigt, von dem Vertragzurückzutreten. Im Falle des Rücktritts hat uns der Besteller den entstandenenSchaden in Höhe von mindestens 20 % der Nettoauftragssumme zu ersetzen. DemBesteller bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein geringerer Schaden entstanden ist.Hat der Besteller wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig über Tatsachengemacht, die berechtigterweise die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns einRücktrittsrecht zu. Bei Einstellung der Produktion ist die Beschaffungspflicht nur aufdiese Gattungschuld beschränkt (Vorratsschuld).
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren und Einrichtungenvor, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unsbeglichen hat. Der Besteller ist ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt, dieVorbehaltsware an Dritte zu veräußern, zu versenden oder zur Sicherung zuübereignen. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Bestellerseine Forderungen im voraus sicherungshalber an uns ab. Ist der Besteller Kaufmann,so tritt er seine Zahlungsansprüche aus einem eventuellen Weiterverkauf derVorbehaltsware sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen Dritte wegen Untergangs,Verschlechterung oder Beschädigung der Ware im voraus an uns ab. Er hat jederzeitAuskunft über den Schuldner des abgetretenen Anspruchs zu geben. Zugriffe Dritterauf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Verbindung mitanderen Waren oder Weiterverarbeitung erwerben wir Miteigentum an den neuenSachen im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitendenGegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um 20 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nachunserer Wahl freigeben.
9. Änderungsvorbehalte und Mängelhaftung
Änderungen der bestellten Ware hinsichtlich Konstruktion, Ausführung undGestaltung oder Toleranzen in Farbe und Struktur von natürlichen Werkstoffenbleiben vorbehalten und stellen daher keinen Mangel dar, soweit die Ware hierdurchkeine wesentlichen optischen Änderungen erfährt und zu dem vorgesehenenVerwendungszweck ebenso tauglich ist wie die bestellte Ware. Abweichungen inFarbe und Struktur von natürlichen Werkstoffen bleiben ebenfalls vorbehalten, soweitdiese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und derartige Abweichungenhandelsüblich sind. Ferner haften wir nicht für natürlichen Verschleiß oder fürSchäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Der Besteller hatvon uns gelieferte Ware nach Erhalt sofort auf eventuelle – auch versteckte – Mängelzu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind, wenn der Besteller Kaufmann ist,unverzüglich, ansonsten zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich uns gegenüberzu rügen. Andernfalls erlischt das Rügerecht. Bei begründeten Mängelrügen kann derBesteller innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung oder – im Falle derLieferung nicht gesondert angefertigter Waren – Nachlieferung verlangen. KönnenMängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenenNachfrist nicht behoben werden, oder kommen wir unserer Verpflichtung zurNachbesserung oder Nachlieferung aus Gründen nicht nach, die wir zu vertretenhaben, kann der Besteller eine Herabsetzung der Vergütung oder, bei Rückgabe desmangelhaften Gegenstandes, Rückgängigmachung des Vertrages für diemangelhaften Teile verlangen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten verjähren sechs Monate nachAbnahme. Über die vorstehenden Rechte hinausgehende Ansprüche des Bestellers,insbesondere unmittelbar auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.Schadenersatzansprüche sind gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen desöffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausgeschlossen, essei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Außen in Fällender groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes haften wir nicht für entgangenenGewinn.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Bedingungen oder der sonstigen vertraglichenVereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. An ihrer Stelle tritt eine, amwirtschaftlichen Erfolg gemessen, ihr am nächsten kommende Regelung.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Darmstadt. Als Gerichtsstand für Verträgemit Vollkaufleuten und juristischen Personen, auch bei Streitigkeiten aus Scheck oderWechsel, ist Darmstadt vereinbart. Es gilt deutsches Recht.